VERSICHERUNGSAUFSICHT UND RISIKOMANAGEMENT NACH DER 9. VAG-NOVELLE IM HINBLICK AUF SOLVENCY II

Autori

  • Darko Samardžić Rechtsanwalt, Hamburg

Ključne reči:

Solvency II, VAG, Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das Risikomanagement in Versicherungsunternehmen, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Solvabilität, (Eigen-) Kapital, prinzipienbasierter Ansatz, Prinzipien der Materialität, Proportionalität und Rechtssicherheit, Unbestimmte Rechtsbegriffe, angemessenes Risikomanagement

Apstrakt

In diesem Artikel sollen die nationale und europäischen finanzaufsichtsrechtliche Entwicklung und ihre Korrelationen zum deutschen VAG mit Blick auf ein neues europäisches Finanzaufsichtssystem dargestellt werden. Zugleich wird aufgezeigt, dass die Unternehmen mit einem erhöhten (Kosten- und Arbeits-) Aufwand zu rechnen haben sowie einem sich wandelnden (Haftungs-) Risikoverständnis. Nach der weltweiten Finanzkrise 2009 ist bei den nationalen Gesetzgebern genauso wie beim europäischen Gesetzgeber die Sorge um ein funktionierendes, langfristig stabiles Finanzsystem und einen wirksamen Verbraucherschutz angewachsen. Um diese Ziele zu erreichen, werden in Einschränkung eines rein liberalen Marktwirtschaftsverständnisses zunehmend eigenkapitalsichernde und aufsichtsrechtliche Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene erlassen. Die Europäische Union (EU) hat mit der normativen Verwirklichung dieser Ziele bereits vor der Finanzkrise 2009 begonnen, indem in Anlehnung an Basel II die Eigenkapitalbasis- und Aufsichtsanforderungen mit der Solvency I- und II Richtlinie 2002 und 2007 verstärkt worden sind. Solvency II wird offiziell erst am 01.11.2012 rechtlich verbindlich. Zusätzlich ist im Januar 2011 eine Verordnung zur Versicherungsaufsicht5 in Kraft getreten, mit der die EIOPA gegründet worden ist. Der deutsche Gesetzgeber hat auf nationaler Ebene mit der 9. VAG-Novelle und dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht gehandelt. Versicherungsaufsichtsrechtlich sind hier die §§7a und 64 a VAG hervorzuheben. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber Solvency II in Teilen vor Ablauf der Richtlinienfrist am 31.10.2012 um. Zum einen sollen so die deutschen Unternehmen an sich, der Binnenmarkt und der Verbraucherschutz weiter stabilisiert und zum anderen die Wettbewerbsstellung deutscher Unternehmen gegenüber ausländischen Unternehmen gestärkt werden. Bemerkenswert sind hierbei trotz ihrer umstrittenen Rechtsnatur und Verbindlichkeit die untergesetzlichen Regelungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement in Versicherungsunternehmen.

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Objavljeno

27-08-2012